Skip to main content

Kommentarfunktion

Warum eine Kommentarfunktion im UVP-Portal notwendig ist

Eine Kommentarfunktion im Portal ermöglicht die einfache und schnelle Abgabe einer Stellungnahme oder Einwendung. Auf diese Weise erhalten die Behörden auch alle Stellungnahmen zu einer UVP gesammelt. Darüber hinaus ist es in manchen UVP-Portalen (z. B. in Kasachstan) möglich die abgegebenen Stellungnahmen anderer Bürger*innen zu lesen und darauf mit Emoticons wie “Daumen hoch/runter” zu reagieren. So ist für die Bürger*innen nachvollziehbar, welche Themen bereits in Stellungnahmen angesprochen wurden, so dass die Behörden möglicherweise weniger Stellungnahmen mit den gleichen Argumenten erhalten. Darüber hinaus kann die Behörde anhand der Emoticons erkennen, ob die Stellungnahmen der Öffentlichkeit auf Zustimmung oder Ablehnung stoßen. Insgesamt ist die Kommentarfunktion wichtig, um das Abgeben von Stellungnahmen sowohl für die Öffentlichkeit nutzerfreundlicher zu gestalten als auch den Prozess für die Behörden zu vereinfachen.

Aktuell gibt es in vielen UVP-Portalen keine Kommentarfunktion oder Kommentarfeld, um Stellungnahmen direkt im Portal einzugeben und abzuschicken. Stattdessen muss die Öffentlichkeit ihre Stellungnahmen in der Regel per E-Mail an die zuständigen Behörden senden. Dies ist z. B. auch im deutschen UVP-Portal der Fall. Im Portal ist häufig die E-Mail-Adresse und Telefonnummer der zuständigen Behörde bei der Beschreibung des Vorhabens zu finden.

In Ländern, in denen es kein UVP-Portal gibt, ist es häufig ebenfalls erforderlich, auf den Internetseiten der zuständigen Behörde, die die Projektunterlagen veröffentlicht, nach der E-Mail-Adresse oder den Kontaktdaten zu suchen. Teilweise können Stellungnahmen auch per Post oder per Telefon abgegeben werden. In manchen Ländern führt das zu einer unübersichtlichen Situation, wenn jede Behörde selbst entscheidet, in welcher Form die Stellungnahmen abgegeben werden soll (schriftlich, elektronisch oder persönlich).

Gut umgesetzte Kommentarfunktionen in UVP-Portalen gibt es u. a. in Spanien, Kasachstan, Kanada und einem regionalen Portal in Deutschland (Beteiligungsplattform Brandenburg).

Good-Practice-Beispiele

Spanien

Im spanischen UVP-Portal des zuständigen Ministeriums MITECO (Ministerio para la Transición Ecológica y el Reto Demográfico) können Stellungnahmen direkt über ein Kommentarfeld abgegeben werden. Die Bürger*innen schreiben die Stellungnahmen direkt in das dafür vorgesehene Feld, ohne Begrenzung der Zeichenzahl und mit der Möglichkeit, ein Dokument mit einer maximalen Größe von 10 MB anzuhängen (eine ausreichende Größe für die Einreichung nicht technischer Stellungnahmen). Außerdem muss als persönliche Angabe lediglich die E-Mail Adresse der Person hinterlegt werden, die die Stellungnahme übermitteln möchte. Es ist kein kompliziertes Identifikations- und Registrierungsverfahren notwendig.
Das Kommentarfeld sieht folgendermaßen aus:

Quelle: Screenshot Spanisches UVP-Portal von MITECO (Ministerio para la Transición Ecológica y el Reto Demográfico). Kommentarfeld.

Kasachstan

Die Kommentarfunktion ist auch im kasachischen Ecoportal gut gelöst, welches im Jahr 2021 eingeführt wurde. Im Ecoportal werden UVP-Verfahren und andere Verfahren veröffentlicht. Um Stellungnahmen abgeben zu können, müssen sich Bürger*innen zunächst mit einem elektronischen digitalen Schlüssel autorisieren, den jede*r Bürger*in in Kasachstan bekommt. Sobald Bürger*innen autorisiert sind, können Stellungnahmen unkompliziert über ein Kommentarfeld im Portal abgegeben werden.

Quelle: Screenshot Ecoportal Kasachstans. Kommentarfeld.

Außerdem gibt es in Kasachstan eine Webseite der Regierung, auf welcher alle Gesetze veröffentlicht werden müssen. Nachdem die Bürger*innen autorisiert sind, können sie Stellungnahmen abgeben und die Kommentare anderer Bürger*innen lesen. So ist für die Nutzer*innen nachvollziehbar, welche Themen bereits in Stellungnahmen angesprochen wurden, so dass die Behörden möglicherweise weniger Stellungnahmen mit den gleichen Argumenten erhalten. Außerdem können die Nutzer*innen mit Emoticons wie “Daumen hoch/runter” auf die Kommentare anderer Bürger*innen reagieren. Anhand der Emoticons können die Behörden sehen, ob Projekte oder neue Gesetze von der Öffentlichkeit positiv oder negativ aufgenommen werden. Darüber hinaus können die Betreiber*innen des Portals auch direkt auf Kommentare im Portal antworten und auch das ist sichtbar für alle Nutzer*innen, was die Kommunikation zwischen Behörden und Öffentlichkeit erleichtert.

Quelle: Kasachisches Legal Acts Portal

Kanada

Im kanadischen Portal (Canadian Impact Assessment Registry) wurde eine gute Kommentarfunktion implementiert. Die Bürger*innen müssen sich zunächst im Portal einloggen und autorisieren. Danach können sie selbst Kommentare abgeben, entweder als Bürger*in oder im Namen einer Organisation. Außerdem können sie alle bereits abgegebenen Kommentare lesen, sowie die Stellungnahmen bzw. das Feedback von indigenen Gruppen, Expert*innen, Vorhabenträger*innen und Behörden einsehen. Die Bürger*innen haben außerdem Zugang zu Trainings zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung.

Quelle: Kanadisches Portal (Canadian Impact Assessment Registry)

Deutschland (Brandenburg)

Ein weiteres Good-Practice-Beispiel für eine gelungene Umsetzung der Kommentarfunktion findet sich auf dem Beteiligungsportal Brandenburg. Die Beteiligungsplattform wurde von Brandenburger Umwelt-NGOs in Zusammenarbeit mit dem UfU entwickelt, um die gemeinsame Bearbeitung von Stellungnahmen zu erleichtern. Die Mitglieder der Umwelt-NGOs können sich in das Portal einloggen und über ein Textfeld Stellungnahmen und Kommentare im Portal abgeben. Außerdem ist im Portal ersichtlich, wie viele Stellungnahmen zu einem Vorhaben bereits abgegeben wurden. Der Landesverband der Umwelt-NGOs sammelt dann die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und kann auf dieser Grundlage eine gemeinsame, von allen Umwelt-NGOs getragene Stellungnahme verfassen und bei den Behörden einreichen. Dies erleichtert die Zusammenarbeit zwischen Umwelt-NGOs und Behörden erheblich und wird auch von den Behörden wertgeschätzt. Beteiligungsplattformen nach dem gleichen Konzept wurden in der Folge auch in den Bundesländern Berlin und Niedersachsen eingerichtet.

Quelle: Screenshot Beteiligungsplattform Niedersachsen


Quelle: Screenshot Beteiligungsplattform Brandenburg