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Deutschland

In Deutschland gibt es offizielle und zentrale UVP-Portale für die Bundes- als auch die Länderebene. Neben den zentralen Länder-UVP-Portalen gibt es in Deutschland darüber hinaus auch Beteiligungsplattformen auf regionaler Ebene, welche sowohl formelle als auch informelle Beteiligungsmöglichkeiten auflistet. Als exemplarische Good-Practice-Beispiele sind hier das Beteiligungsportal Sachsen und die Beteiligungsplattformen Brandenburg, Berlin und Niedersachsen aufgeführt.

Eine genaue Analyse des deutschen UVP-Portals, insbesondere mit Blick auf den Verbesserungsbedarf, sowie die rechtliche Situation der digitalen Öffentlichkeitsbeteiligung kann in unserem Länderbericht nachgelesen werden.

Zentrales UVP-Portal

Es gibt ein zentrales und offizielles UVP-Portal in Deutschland, welches übersichtlich strukturiert ist. Das Portal listet auf einer Webseite alle UVP-Verfahren auf Bundesebene auf und bietet direkten Zugang zu den Länderportalen der 16 Bundesländer. Allerdings ist das Portal noch lückenhaft, da nicht alle UVP-pflichtigen Projekte in das Portal hochgeladen werden. Würden alle UVPs in das Portal eingestellt, könnten Verfahren aufgrund der einheitlichen Struktur des Portals schnell und einfach gefunden werden. Dies ist ein großer Vorteil gegenüber der verstreuten Veröffentlichung auf den Webseiten der Behörden.

Quelle: Screenshot UVP-Portal Deutschland

Interaktive Karte

In Deutschland gibt es sowohl im UVP-Portal für die Bundesebene als auch in den einzelnen Länderportalen Karten, welche es ermöglichen, in bestimmen Regionen nach UVP-Verfahren zu suchen. Auch hier sind die UVP-Verfahren direkt verlinkt, sodass die Benutzer*innen direkt zu der Seite des UVP-Verfahrens weitergeleitet werden.

Quelle: Screenshot des UVP-Portal der Länder.


Quelle: Screenshot des UVP-Portal der Länder. Beispielprojekt.

Social Media

Ein Good-Practice-Beispiel für den Umgang mit Social Media in Deutschland ist die Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ist eine selbständige Bundesoberbehörde. Sie agiert als Regulierungsbehörde um den Wettbewerb in den sogenannten Netzmärkten sicherzustellen. Darüber hinaus ist die Bundesnetzagentur seit 2011 auch für den Netzentwicklungsplan und die Genehmigungsverfahren des Höchstspannungsnetzes zuständig. Die Agentur informiert regelmäßig auf Twitter, Mastodon und Facebook über laufende Verfahren.

Quelle: Screenshot Mastodon Account Bundesnetzagentur

 

Andere deutsche Behörden informieren jedoch überwiegend nicht über UVPs in den sozialen Netzwerken. Einige lokale Behörden, wie Städte und Landratsämter, veröffentlichen manchmal Informationen zu UVPs auf Social Media, aber es ist unklar wie viele Behörden dies tun.

Informelle und formelle Beteiligung – Beteiligungsportal Sachsen

Neben den zentralen Länder-UVP-Portalen gibt es in Deutschland darüber hinaus auch Beteiligungsplattformen auf regionaler Ebene, welche sowohl formelle als auch informelle Beteiligungsmöglichkeiten auflistet. Ein Beispiel hierfür ist das Beteiliungsportal Sachsen. So werden z. B. verschiedene Format wie Dialoge, Online-Umfragen, Beteiligungen im Rahmen von Gesetzesänderungen und andere temporär oder längerfristig angeboten. Das Portal wird vom Freistaat Sachsen betreiben und ist an den Bedürfnissen und Erfordernissen der Kommunen und Verwaltungen orientiert. Für die staatlichen, wie kommunalen Behörden fallen keine zusätzlichen Lizenz- oder Betriebskosten an. Darüber hinaus wird die Barrierefreiheit der Plattformen durch den BITV-Test überprüft, der in regelmäßigen Abständen durchgeführt wird (Pietsch 2023: 56). Auch die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hessen haben ebenfalls auf Grundlage des sächsischen Portals ihr eigenes Beteiligungsportal entwickelt. Seit 2022 arbeiten die drei Länderverwaltungen auch an Möglichkeiten, Beteiligungsprozesse weiter zu digitalisieren (ebd.: 63).

Quelle: Screenshot Beteiligungsportal Sachsen

Kommentarfunktion - Beteiligungsportal Brandenburg

Die Beteiligungsplattform Brandenburg wurde von Umwelt-NGOs in Zusammenarbeit mit dem UfU entwickelt, um die gemeinsame Bearbeitung von Stellungnahmen zu erleichtern. Die Mitglieder der Umwelt-NGOs können sich in das Portal einloggen und über ein Textfeld Stellungnahmen und Kommentare im Portal abgeben. Das Portal ist daher ein Good-Practice-Beispiel für die Umsetzung der Kommentarfunktion. Im Portal ist ersichtlich, wie viele Stellungnahmen zu einem Vorhaben bereits abgegeben wurden. Der Landesverband der Umwelt-NGOs sammelt dann die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und kann auf dieser Grundlage eine gemeinsame, von allen Umwelt-NGOs getragene Stellungnahme verfassen und bei den Behörden einreichen. Dies erleichtert die Zusammenarbeit zwischen Umwelt-NGOs und Behörden erheblich und wird auch von den Behörden wertgeschätzt. Beteiligungsplattformen nach dem gleichen Konzept wurden in der Folge auch in den Bundesländern Berlin und Niedersachsen eingerichtet.

Quelle: Screenshot Beteiligungsplattform Niedersachsen


Quelle: Screenshot Beteiligungsplattform Brandenburg

Archivfunktion – Beteiligungsplattform Brandenburg

Die Beteiligungsplattform Brandenburg ist ebenfalls ein Good-Practice-Beispiel für die Archivfunktion. Im Portal wird ein Archiv aufgebaut, das im zentralen UVP-Portal Deutschlands fehlt. Bis 2014 abgeschlossene Verfahren sind im Portal einsehbar. Ähnliche Archivfunktionen werden auch in den Plattformen der Länder Berlin und Niedersachsen eingerichtet.

Quelle: Screenshot Beteiligungsplattform Brandenburg.


Quelle: Screenshot Beteiligungsplattform Brandenburg