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Glossar

A

Aarhus-Konvention
UNECE-Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.

C

Chatbot
Ein Computerprogramm, das eine Unterhaltung mit menschlichem Nutzer*innen simuliert. Ein Chatbot bündelt alle Informationen in einem einzigen Kanal und nutzt diese Basis, um Fragen zu beantworten.

D

Digitale Beteiligungsportale (oder Online-Beteiligungsportale)
Webseiten, an denen alle Beteiligungsaktivitäten dauerhaft gebündelt und Bürger*innen mittels Informations- und Kommunikationstechnologien dazu angeregt werden, sich aktiv im Beteiligungsprozess zu engagieren.

Digitaler Erörterungstermin (oder Online-Erörterungstermine)
Digitale Erörterungstermine stellen Anhörungsverfahren im digitalen Raum dar. Diese ermöglichen es den Beteiligten, trotz Verzicht auf einen Präsenztermin die abgegebenen Stellungnahmen und Einwendungen zu erörtern.

E

EIA
Environmental Impact Assessment (deutsch: Umweltverträglichkeitsprüfung).

Einwendungen
Einwendungen oder Stellungnahmen zum Vorhaben können von der Öffentlichkeit schriftlich bei der zuständigen Behörde im Rahmen der formellen Beteiligung abgegeben werden. Die Behörden sind gesetzlich verpflichtet die Einwendungen zu erörtern.

EU
Europäische Union. Sie besteht aus 27 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland.

F

Formelle Beteiligungsverfahren
Unter formelle Beteiligungsverfahren versteht man die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung (im Gegensatz zur informellen oder freiwilligen Beteiligung). Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung ist eine formelle Beteiligung vorgeschrieben.

H

Hybrider Erörterungstermin
Eine Mischform aus einem analogen und digitalen Erörterungstermin, bei welchem Personen sowohl online als auch in Person teilnehmen können.

M

MoP
Meeting of the Parties. Leitungsgremium der Aarhus-Konvention. (deutsch: Treffen der Vertragsstaaten).

N

NGO
Non-Governmental Organization (deutsch: Nichtregierungsorganisation).

O

Öffentlichkeit
Ist in unterschiedlichen Rechtsakten legal definiert. Artikel 2 Nummer 4 Aarhus-Konvention definiert sie als „eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen und, in Übereinstimmung mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften oder der innerstaatlichen Praxis, deren Vereinigungen, Organisationen oder Gruppen“.

Öffentlichkeitsbeteiligung
Beteiligung der Öffentlichkeit bei behördlichen Entscheidungen und Genehmigungen durch Information über Vorhaben, durch Auslegung von Unterlagen und Bekanntmachungen sowie durch Entgegennahme von Einwendungen und Durchführung von Erörterungsterminen.

Open-Source-Software
Eine Software, deren Quellcode frei verfügbar ist sowie dezentral und kollaborativ weiterentwickelt wird. Open-Source-Software beruht auf dem Open Source-Entwicklungsmodell und unterscheidet sich dahingehend signifikant von herstellergebundener Software.

S

SEA
Strategic Environmental Assessment (deutsch: Strategische Umweltprüfung).

Stellungnahmen
Stellungnahmen oder Einwendungen zum Vorhaben können von der Öffentlichkeit schriftlich bei der zuständigen Behörde im Rahmen der formellen Beteiligung abgegeben werden. Die Behörden sind gesetzlich verpflichtet die Stellungnahmen zu erörtern.

SUP
Strategische Umweltprüfung. Sie wird insbesondere bei der Aufstellung von Plänen und Programmen durchgeführt, um die Umweltauswirkungen im Hinblick auf den Umweltschutz zu beschreiben und zu bewerten.

U

UfU
Unabhängiges Institut für Umweltfragen – UfU e.V. (Umweltorganisation).

UN
United Nations (deutsch: Vereinten Nationen).

UNECE
United Nations Economic Commission for Europe – Die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen ist eine von fünf Regional-Kommissionen des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen (ECOSOC).

UVP
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist in das Zulassungsverfahren für Industrieanlagen und Infrastrukturprojekte oder andere Großvorhaben integriert mit dem Ziel, die Umweltauswirkungen von Einzelprojekten (z.B. große Bauvorhaben) im Hinblick auf Umweltschutzbelange und -ziele zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.

UVP-Portale
Digitale Beteiligungsportale, welche Informationen für die Öffentlichkeit zu Zulassungsverfahren mit UVP im Internet zugänglich machen. Je nach Ausgestaltung kann es auch möglich sein, Einwendungen über das UVP-Portal abzugeben.